Supermärkte müssen ab 1. Juli Elektroschrott zurücknehmen

Neue Rückgaberechte für Verbraucherinnen und Verbraucher

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue Elektrogesetz mit mehr Rücknahmepflichten für den Handel. So müssen Onlinehändler ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Vertragsabschluss befragen, ob bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät größer 50 cm kostenfrei abgeholt werden soll. Für Geräte kleiner 50 cm müssen die Onlinehändler wie bisher Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen. Die Rückgabe von Geräten unter 25 cm ist hierbei nicht an den Kauf neuer Geräte geknüpft. Wo die Altgeräte gekauft wurden, spielt keine Rolle.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte verkaufen, ebenfalls Elektroaltgeräte kostenlos annehmen. Wie bereits bei größeren Elektrofachgeschäften, Kaufhäusern, Baumärkten und Möbelhäusern gilt hier: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts.

Quelle: https://www.duh.de/elektro-rueckgabe/

Infoblatt für Verbraucherinnen und Verbraucher der Deutschen Umwelthilfe

 

 

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