Hausmüllsammlung

Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen

REMONDIS Brandenburg GmbH
Mühlenstraße 1b
16356 Werneuchen

Telefon: 033398 849 90
Fax: 033398 849 45

Abfallbehälter für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

  • Für jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene bewohnte Grundstück und saisongenutzte Grundstück sowie für Grundstücke, auf denen ein Gewerbe i. S. v. § 3 Abs. 17 AESMOL betrieben wird, ist mindestens ein Abfallbehälter für Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle bereitzuhalten.
  • Für die Sammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sind Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 Liter (außer Gewerbe), 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zugelassen.
  • Füllmengen für Abfallbehälter:
    • 80/120 Liter Abfallbehälter max. 50 kg
    • 240 Liter Abfallbehälter max. 95 kg
  • Die Abfallbehälter werden vom Landkreis gegen eine monatliche Abfallbehältergebühr bereitgestellt. Sie sind Eigentum des EMO und gehen nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über.
  • Für das Beschädigen und den Verlust von Abfallbehältern haftet der Anschlusspflichtige.

Eigene Behälter sind nicht zugelassen und werden vom Entsorgungsunternehmen nicht geleert.
Alle Abfallbehälter sind mit einem Identchip für die Nutzung im Identsystem und mit einer Behälternummer versehen.

Abfallsäcke

Sollte bei Ihnen hin und wieder etwas mehr Hausmüll anfallen, können Sie die vom EMO zugelassenen Abfallsäcke mit dem Aufdruck "Märkisch-Oderland 80 l Abfallsack" verwenden.

Diese können Sie bei bestimmten Verkaufsstellen gegen Gebühr erwerben. Mit der Entrichtung der Gebühr, ist die Entsorgung des darin bereitgestellten Hausmülls bezahlt. Das Gewicht des Abfallsackes darf 25 kg nicht überschreiten. Die Abfallsäcke sind am Entsorgungstag neben Ihren Abfallbehälter zu stellen.

Bereitstellung der Abfallbehälter und/oder Abfallsäcke

Die Abfallbehälter sind am Abfuhrtag gemäß Tourenplan bis spätestens 06:00 Uhr morgens mit geschlossenem Deckel unfallsicher an den Fahrbahnrand zu stellen. Nach Entleerung der Abfallbehälter achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Hausmüllbehälter mit Ihrer Behälternummer zurückerhalten.


Bitte sammeln Sie Abfälle und Wertstoffe getrennt

Für die Entsorgung über die Abfallbehälter für Hausmüll zugelassen sind beispielsweise:

  • Alttextilien und Altschuhe (nicht mehr tragbar) sowie Stoffreste
  • Asche (kalt)
  • Büromaterialien (verbrauchte o. defekte Disketten, Filzstifte, Kugelschreiber etc.)
  • Erzeugnisse aus Gummi, Fahrradbereifung, Schaum- oder Kunststoffe
  • Hygieneartikel (Papiertaschentücher, Binden, Watte, Windeln)
  • Kabelrest, Kehricht
  • Keramik- und Porzellanscherben
  • Kosmetikabfälle
  • Küchenabfälle
  • Staubsaugerbeutel mit Inhalt
  • Spiegel-, Draht-, Blei-, und Fensterglas, Glasbruch
  • Tapetenreste
  • Teppich- und Fußbodenbelagreste
  • Tierstreu (Katzenstreu)
  • Tonträger und Videokassetten
  • Zigarettenkippen 

Für die Entsorgung über die Abfallbehälter für Hausmüll nicht zugelassen sind gefährliche Abfälle, Wertstoffe, Bauabfälle sowie sperrige Abfälle, die in den Abfallbehältern verklemmen können.

  • Weitere Entsorgungshinweise finden Sie im Abfall-ABC.
  • Informationen zur Abfallvermeidung und Getrenntsammlung erhalten Sie bei der Abfallberatung.

Den Flyer zur Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen können Sie sich hier kostenlos herunterladen.