Sperrmüll-, Elektro-Altgeräte- und Schrottsammlung

 

Weiterführende Informationen

Das ist kein Sperrmüll!

Anmeldung zur Sperrmüll-, Elektroaltgeräte- und Schrottentsorgung

Abfall oder Liebhaberstück

Elektroaltgeräte


Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen

ALBA Berlin GmbH
Flottenstraße 7-9
13407 Berlin

Standort Wriezen
Schulzendorfer Str. 13
16296 Wriezen

Telefon  033456 47920


Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrmüll ist sperriger Abfall aus privaten Haushaltungen, der wegen seiner Abmessung und/oder wegen seines Gewichtes, auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht über die zugelassenen Abfallbehälter für Hausmüll entsorgt werden kann.

In der Regel trifft diese Definition auf die auf der Sperrmüllkarte verzeichneten ...

  • großen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände,
  • großen und kleine Elektro-/Elektronikaltgeräte 
    sowie
  • Kleinschrott, der in Haus und Garten angefallen ist
    zu.

Ausführlich informiert Sie das Abfall ABC!

Bitte beachten Sie, dass ein einzelner Gegenstand, der zur Sperrmüllsammlung angemeldet wird, nicht schwerer als 50 kg sein und seine max. Kantenlänge 2,00 m und die max. Höhe und Breite 1,50 m nicht überschreiten darf.


Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Das können Sie hier nachlesen - bevor Sie die Abholung anmelden!


So melden Sie die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten an!

Drei Mal im Jahr, jeweils bis drei Kubikmeter!

Sie haben die Möglichkeit, die Sperrmüllsammlung bis zu dreimal jährlich nach Anmeldung in Anspruch zu nehmen und jeweils bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll abholen zu lassen.

  • Bitte beachten Sie bei Anmeldung über die Sperrmüllkarte, dass diese vollständig ausgefüllt ist und die Anzahl der abzuholenden Gegenstände eingetragen sind.
  • Bitte frankieren Sie die Karte ausreichend und schicken Sie diese in einem Briefumschlag an das o.g. Entsorgungsunternehmen. Nur so kann Ihr Auftrag berücksichtigt werden und Sie warten nicht vergebens auf die Bekanntgabe des Abholtermins.
  • Der Abholtermin wird Ihnen innerhalb von drei Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor Abholung vom beauftragten Entsorgungsunternehmen per Postkarte oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Bereitstellung der angemeldeten Abfälle

  • Am benannten Abfuhrtag stellen Sie den von Ihnen angemeldeten Sperrmüll bis spätestens 6:00 Uhr morgens unfallsicher an den Fahrbahnrand vor dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück bereit. Aus versicherungstechnischen Gründen kann der Sperrmüll nicht von Ihrem Grundstück abgeholt werden.
  • Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Möbelsperrmüll separat von Schrottteilen und Elektroaltgeräten bereitzustellen.

Zu spät, zu viel. Das darf nicht passieren!

  • Bei zu spät bereitgestellten Sperrmüll erfolgt keine Nachentsorgung.
  • Haben Sie eine größere Anzahl von Sperrmüllgegenständen zur Abholung bereitgestellt als Sie angemeldet haben, werden diese Stücke nicht mitgenommen. Achten Sie aus diesem Grund bitte darauf, dass Ihre Nachbarn nicht noch etwas dazustellen.

Was kein Sperrmüll ist, bleibt stehen!


Wer kann die Sperrmüllsammlung nutzen?

  • Die Sperrmüllsammlung steht nur für private Haushaltungen und Nutzer von Garten- und Wochenendgrundstücken zur Verfügung, die ordnungsgemäß an die öffentliche Abfallenstorgung angeschlossen sind.
  • Die Kosten der Sperrmüllsammlung sind in der Grundgebühr enthalten.
  • Fällt Sperrmüll in Gewerbebetrieben oder öffentlichen und privaten Einrichtungen an, müssen diese die Entsorgung eigenverantwortlich regeln.

Containerdienst

Haushaltstypische Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Grundstücksberäumungen und Renovierungsarbeiten sind gebührenpflichtig über die vom Entsorgungsbetrieb zugelassenen Container einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Vom Entsorgungsbetrieb zugelassene Container sind Absetzcontainer (Absetzmulden) nach DIN 30720 der Größen 5.000 Liter (ohne Deckel), 7.000/7.500 Liter (ohne/mit Deckel) und 10.000 Liter Fassungsvermögen (ohne Deckel), die durch den Abfallbesitzer beim Entsorgungsbetrieb zu beantragen sind. Die gebührenpflichtige Entsorgung über die zugelassenen Container ist durch den Abfallbesitzer beim Entsorgungsbetrieb über ein von diesem zur Verfügung gestelltes Formular anzumelden. Die Containergestellung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb.


Sperrmüll selbst anliefern?


Beratung und Information

Bei Fragen zur Sperrmüllsammlung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.