Elektroaltgeräte


Mehrwissen zum ElektroG
Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Aber auch die Schonung natürliche Ressourcen ist eine wichtige Aufgabe der Abfallwirtschaft. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten. Wichtig für eine hochwertige Verwertung ist die getrennte Erfassung von Elektoaltgeräten.
Das heißt für Sie, dass ...
- Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt und erfasst werden müssen.
- Nicht nur Elektro-Großgeräte, sondern auch Elektro-Kleingeräte, die aufgrund ihrer Größe kein Hindernis für die Entsorgung in den haushaltsüblichen Mülltonnen sowie den Abfallbehältern für Hausmüll darstellen, getrennt gesammelt werden müssen.
Hintergründe und Zielsetzungen
In einem Haushalt sind Elektro- und Elektronikgeräte in ihrer Vielfalt nicht mehr wegzudenken. Seit Jahren wächst die Ausstattung der Haushalte, denn immer schneller stürmen neue Produktserien und Geräte auf den Markt. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie noch verwendbar wären.
- Elektro- und Elektronikgeräte bestehen aus ca. 1.000 verschiedenen Substanzen, darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel.
- Mit dem ElektroG wird die Produktverantwortung der Hersteller gefördert, denn in Neugeräten dürfen bestimmte gefährliche Stoffe nur noch eingeschränkt verwendet werden. Auf die Verwendung bestimmter Bauteile kann jedoch heute noch nicht verzichtet werden.
- Zudem haben Elektro- und Elektronikgeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.
Kennzeichnung von Neugeräten
Alle seit dem 24.03.2006 neu auf den Markt kommenden Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Entsorgungshinweise für Haushalte
- Sie sind als Besitzer eines Elektro- und Elektronikaltgerätes verpflichtet, dieses einer getrennten Sammlung zuzuführen.
- Die Entsorgung der Altgeräte aus privaten Haushaltungen erfolgt im Rahmen der Sperrmüllsammlung.
- Elektro-Kleingeräte, die eine Größe von 25 cm nicht überschreiten, können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden am Schadstoffmobil und auf der Abfallumschlagstation angenommen.
- Der Landkreis Märkisch-Oderland hat zudem für die kostenlose Abgabe der Elektro- und Elektronik-Altgeräte eine Sammelstelle auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf eingerichtet.
Entsogungshinweise für Gewerbebetriebe
- Elektro– und Elektronik-Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus Haushaltungen vergleichbar sind, sind auf Kosten des Abfallbesitzers bzw. Abfallerzeugers bei der Sammelstelle an der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf anzuliefern.
- Sollen fünf und mehr Altgeräte angeliefert werden, ist eine Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland erforderlich.
- Vom Anlieferer ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass das zu entsorgende Gerät in einem Haushalt oder Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland genutzt worden ist.
Rücknahmepflicht der Händler für Elektroaltgeräte
Ab dem 25.07.2016 sind Elektrohändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² verpflichtet, alte Elektrogeräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Elektrogerätes unentgeltlich zurückzunehmen. Für Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm gilt die Rücknahmepflicht auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.
- Das BMUB informiert hier ausführlich.
- Weitere Informationen über das ElektroG aus der Sicht der Bürger erhalten Sie hier.
- Die Deutsche Umwelthilfe informiert Sie hier.
Elektro- und Elektronikaltgeräte die ...
entsprechend ElektroG gebührenfrei an der Sammelstelle des Landkreises oder im Rahmen der Sperrmüllsammlung abgegeben werden können sind bspw. ...
- Haushaltsgroßgeräte - Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler
- Haushaltskleingeräte - Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten
- Geräte der Informations– und Telekommunikationstechnik
Telefone, Faxgeräte, Notebooks, Drucker, Kopiergeräte, Mobiltelefone - Geräte der Unterhaltungselektronik - Fernsehgeräte, Radiogeräte, Videorekorder, Audio-Verstärker
- Beleuchtungskörper -Energiesparlampen, Stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen
- Elektrische und elektronische Werkzeuge - Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Rasenmäher
- Spielzeuge sowie Sport– und Freizeitgeräte - Videospielkonsolen, Videospiele, elektrische Eisenbahnen oder Autobahnen
- Medizinprodukte - (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte) Puls– und Blutdruckmessgeräte, Massagematten, Rotlichtlampen
- Überwachungs– und Kontrollinstrumente - Rauchmelder, Heizregler, Thermostate
Ist Ihr Elektrogerät noch funktionsfähig und zu schade fürs Recycling?
Ihr alter Fernseher funktioniert noch, steht aber nur noch im Weg?
Sie haben ihre funktionsfähige Waschmaschine durch ein neues Modell ersetzt?
→ Dann sollten Sie diese Geräte nicht ins Recycling geben.
Sinnvoller ist es, sie zu spenden oder über unseren Tausch- und Verschenkmarkt anzubieten.