Grünabfallsammlung

 

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zur Grünabfallsammlung

Weihnachtsbaumsammlung


Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen

ALBA Berlin GmbH
Flottenstraße 7-9
13407 Berlin

Standort Wriezen
Schulzendorfer Str. 13
16296 Wriezen

Telefon  033456 47945


Kompostierbare Abfälle

 

Selbstkompostierung

Grundsätzlich gilt, wer einen Garten hat, kann alle kompostierbaren Abfälle selber kompostieren. Hinweise zur Eigenkompostierung erhalten Sie bei der Abfallberatung.

Gute Tipps gibt auch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V bzw. das Umweltbundesamt mit der Kompostfibel.

Besonders im Herbst gibt es jedoch so manchen Komposthaufen, der bei der Menge des zu entsorgenden Laubs und des Baum- und Strauchschnitts an die Grenzen seiner Kapazität stößt. Dann haben Sie die Möglichkeit der Entsorgung über die gebührenpflichtige Grünabfallsammlung des EMO über Laubsäcke und Strauchwerksbündel.


Informationen zur Grünabfallsammlung des EMO

Im Rahmen der Grünabfallsammlung entsorgt werden nur ...

  • Laubsäcke mit der Aufschrift "Märkisch-Oderland Grünabfallsammlung"
  • Banderolen mit der Aufschrift "Märkisch-Oderland Entsorgung von Ast- und Strauchwerk"

Säcke und Banderolen erhalten sie gegen Gebühr in diesen Verkaufsstellen. Mit der Entrichtung der Gebühr sind die Kosten für die Entsorgung der Grün- und Gartenabfälle vollständig beglichen.

Bereitstellung der Laubsäcke und/oder Ast- und Strauchwerksbündel

Laubsäcke und/oder Ast- und Strauchwerkbündel sind am Entsorgungstag bis 6:00 Uhr morgens unfallsicher am Fahrbahnrand zur Abholung bereitzustellen. Grün- und Gartenabfälle in anderen Verpackungen, Beuteln, Kartons o.ä. werden vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen.

Wann wird abgeholt?

In der Regel werden die Laubsäcke und Strauchbündel nach Tourenplan eingesammelt.

In einigen Ortschaften erfolgt die Abholung jedoch auf Abruf. Ob Laubsäcke und Strauchbündel bei Ihnen im Ort "auf Abruf" entsorgt werden, erkennen Sie an den Hinweisen in der Spalte Grünabfall im Tourenplan des Abfallkalenders oder im Online-Tourenplan.

Gewicht und Abmaße

  • Laubsäcke dürfen nicht schwerer als 20 kg sein
  • Ast- und Strauchwerkbündel dürfen ein Gewicht von 20 kg und eine max. Kantenlänge von 1,40 m nicht überschreiten

Kompostierungsanlagen

Zur Entsorgung größerer Mengen an Grün- und Gartenabfällen bzw. für solche kompostierbaren Abfälle, die nicht in die Säcke passen/nicht mit den Banderolen gebündelt werden können, nutzen Sie bitte gemäß der Vorgaben von 16 Abs. 2 Abfallsatzung die zugelassenen Kompostierungsanlagen im Landkreis.


Zugelassene und nicht zugelassene Abfälle

Diese kompostierbaren Abfälle sind für die Sammlung zugelassen:

  • Über den Laubsack dürfen nur Grün- und Gartenabfälle, wie Laub und Rasenschnitt und sonstige Pflanzenabfälle entsorgt werden
  • Mit Banderolen gebündelt werden nur Baum- oder Strauchschnitt sowie Astwerk entsorgt

Diese Abfälle sind zur Entsorgung über den Laubsack bzw. die Bündelsammlung nicht zugelassen:

  • In den Laubsack gehören weder Hausmüll noch Küchenabfälle
  • Banderolen dürfen nicht für die Entsorgung von sonstigen Holzabfällen, wie Brettern oder Balken, genutzt werden

Weitere Informationen

  • In unserem Abfall-ABC erfahren Sie, wie die verschiedenen Abfallarten entsorgt werden müssen.
  • Zu den Folgen über die wilde Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen in Wald und Feld wird hier informiert.
  • Informationen zur Abfallvermeidung und Getrenntsammlung erhalten Sie bei der Abfallberatung.