Nicht zugelassene gewerbliche Schrott- und Metallsammlung

Derzeit sind in den Briefkästen wieder gehäuft Wurfzettel und Flyer über Sperrmüllsammlungen sowie Schuh- und Altkleidersammlungen zu finden. Darauf wird kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altmetalle, Kleidung, Schuhe, Porzellan, Kosmetik u. s. w. im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden. Im Aufruf sind zwar der genaue Tag und die Zeit, bis wann die Gegenstände bereitgestellt werden sollen, angegeben, jedoch fehlen jegliche Hinweise auf den oder die Verantwortlichen.

Bei diesen Aufrufen handelt es sich zumeist um nicht zugelassene gewerbliche Sammlungen von Abfällen. Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, an gewinnbringende und geeignete Wertstoffe heranzukommen, weniger lohnende Teile werden in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen oder man findet sie später als illegale Abfallablagerung im Wald.

Die nicht zugelassene gewerbliche Sammlung von Sperrmüll, Schrott sowie von Haushaltsgeräten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte unterstützen Sie diese Sammlung nicht!

Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen hilft Ihnen die Abfallberatung des EMO unter der Telefonnummer 03341 354-7013 gerne weiter.

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