Nicht zugelassene gewerbliche Sammlung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Schrott

Die nicht zugelassene gewerbliche Sammlung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Schrott stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte unterstützen Sie diese Sammlung nicht!

Wem gehört der Sperrmüll?

Haushaltstypischer Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Metallschrott werden bis zu dreimal jährlich aus privaten Haushaltungen in Landkreis Märkisch-Oderland abgeholt, soweit das Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen ist. Durch das Bereitstellen des Sperrmülls an dem dafür vorgesehenen Platz – der nächstgelegenen Haltemöglichkeit für das Sammelfahrzeug an dem angeschlossenen Grundstück – handelt es sich bei dem Sperrmüll um angefallenen Abfall zur Entsorgung. Der Sperrmüll verbleibt bis zur Einsammlung im Besitz des Abfallerzeugers und geht erst gemäß § 23 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung (AESMOL 2023) durch die Verladung in die Sammelfahrzeuge in das Eigentum des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland (EMO) über.

Unbefugten Dritten ist es nicht gestattet, angefallene Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen.

 

Konsequenzen bei unerlaubter Aneignung von Sperrmüll

Das Durchsuchen und die Wegnahme von Sperrmüll durch unbefugte Dritte stellen gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 28 der AESMOL eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann beim vorsätzlichen Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € und im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden.

Daher gilt Grundsätzlich: Wenn Sie etwas für den privaten Gebrauch vom bereitgestellten Sperrmüll mitnehmen möchten, fragen Sie den Grundstückseigentümer/-in, der/die den Sperrmüll bereitgestellt hat, ob Sie das gewünschte Teil mitnehmen dürfen.

 

Illegale gewerbliche Sammlung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Schrott

Derzeit sind in den Briefkästen wieder gehäuft Wurfzettel und Flyer über Sperrmüllsammlungen sowie Schuh- und Altkleidersammlungen zu finden. Darauf wird kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände, wie z. B. Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altmetalle, Kleidung, Schuhe, Porzellan, Kosmetik u. s. w. im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt werden. Im Aufruf sind zwar der genaue Tag und die Zeit, bis wann die Gegenstände bereitgestellt werden sollen, angegeben, jedoch fehlen jegliche Hinweise auf den oder die Verantwortlichen.

Bei diesen Aufrufen handelt es sich zumeist um nicht zugelassene gewerbliche Sammlungen von Abfällen. Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, an gewinnbringende und geeignete Wertstoffe heranzukommen, weniger lohnende Teile werden in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen oder man findet sie später als illegale Abfallablagerung im Wald. Daher sollten Sie diese illegalen Sammler nicht unterstützen.

Gerne können Sie uns Hinweise bzw. Beweismaterial zur illegalen gewerblichen Sperrmüllsammlung zukommen lassen.

Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen hilft Ihnen die Abfallberatung des EMO unter der Telefonnummer 03341 354-7013 gerne weiter.

 

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