Jahresgebührenbescheid wird zum 1. März versandt

Rund 74.100 Jahresgebührenbescheide verschickt der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland zum 1. März 2024 an alle Gebührenpflichtigen. Neben der zu entrichtenden Grundgebühr je Person werden darin auch die Behältergebühren und die Leerungsgebühren für die Restmüll- und gegebenenfalls die Biotonne für 2023 abgerechnet und eine Vorauszahlung fürs Jahr 2024 erhoben.

Grundlage für die Gebührenerhebung durch den EMO ist die vom Kreistag am 13.12.2023 beschlossene Abfallgebührensatzung 2024. Diese sieht neben einer Erhöhung der Grundgebühr auch höhere Entsorgungs- und Behältergebühren vor. Diese resultieren im Wesentlichen aus regulären Preisanpassungsverlangen der Entsorger. Sie machten darin gegenüber dem EMO höhere Kosten für Personal-, Kraftstoff und Verbrauchskosten ebenso geltend wie Kostensteigerungen aufgrund der verbesserten Bioabfallverwertung. Hinzu kommt der Einbruch bei den Erlösen aus der Papierverwertung. Wirkten sich in der Vergangenheit die erzielten Erlöse aus der Papierverwertung kostendämpfend auf die Abfallgebühren insgesamt aus, überstiegen im Vorjahr die Sammel- und Verwertungskosten die Erlöse deutlich. Weiterhin führten gesunkene Sammelmengen bei Ast- und Strauchwerk zu höheren Sammelkosten in dieser Sparte. Gestiegen sind außerdem die Investitionskosten zur Erweiterung und Erneuerung des Abfallbehälterbestandes. All dies führt zu einer Erhöhung der Entsorgungsgebühren für das Jahr 2024.

Für Rückfragen zum Gebührenbescheid  stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den im Gebührenbescheid angegebenen Telefonnummern wie folgt zur Verfügung:

Montag                     8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                   8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                   8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag              8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag                       8:00 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der großen Anzahl von Gebührenbescheiden insbesondere Anfang März zu einem sehr hohen Anrufaufkommen und folglich auch zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen kann.

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