Bitte beachten Sie, dass bei einem Vergleich mit Ihrem Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung 2022/2023, der zu zahlende Betrag von dem hier ausgewiesen Ergebnis abweichen wird, da im Bescheid auch das Jahr 2022 abgerechnet wird und sich hier Nach- oder Rückzahlungen ergeben können! Bitte beachten Sie die Erklärungen im Musterbescheid.