Erläuterung zur Leerungsgebühr und zur Vorauszahlung von Leerungsgebühren

 

Musterbescheid für die Abfallentsorgung 2022/2023

Eine Erklärung des Gebührenbescheids für die Abfallentsorgung 2022/2023 anhand eines Musterbescheides finden Sie hier als PDF-Datei.


Durch die Umstellung von einer gewichtsabhängigen Leistungsgebühr auf eine Leerungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (vgl. Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (Abfallentsorgungssatzung - AESMOL 2018)) vom 13.12.2017 ändert sich auch die Berechnung der Vorauszahlung.

Mit dem Abrechnungsbescheid für 2017 erhalten Sie wie gewohnt auch den Vorauszahlungsbescheid für 2018. Diese werden Ihnen im ersten Quartal 2018 zugesandt.

Für die erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungsleistungen 2018 erfolgt die Berechnung der Leerungsgebühr je Abfallbehälter für Hausmüll oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfall auf der Grundlage der Hälfte der registrierten Leerungen im vorangegangenen Zeitraum des Kalenderjahres 2017. Bei Objekten, bei denen keine oder nur eine Leerung im vorherigen Kalenderjahr stattgefunden hat, werden zwei Mindestleerungen als Grundlage festgesetzt.

Für die darauffolgende Festsetzung der Vorauszahlungsleistungen ab Kalenderjahr 2019 werden die im vorherigen Kalenderjahr tatsächlich elektronisch dokumentierten Abfallbehälterleerungen als Grundlage herangezogen.

Gründe für die Festsetzung der Vorauszahlungshöhe der Leerungsgebühren im ersten Jahr, auf der Grundlage der Behälterleerungen 2017:

Die Einwohner des Landkreises MOL waren in den letzten Jahren auf eine kilogrammgenaue Wägung (Ident-Wäge-System) ihres Abfallbehälters für Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall eingestellt. Demgemäß sind die Abfallbehälter oft nicht voll befüllt zur Leerung bereitgestellt worden.

Da der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) bisher keine Erfahrungswerte mit dem Ident-System sammeln konnte und um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, hat sich der EMO einmalig zur Einführung des Ident-Systems zu einer Pauschallösung hinsichtlich der Vorauszahlungshöhe entschieden (die Hälfte der Abfallbehälterleerungen des Vorjahres als Vorauszahlungshöhe der Leerungsgebühr).