COVID-19: Schnelltests und Impfabfälle richtig entsorgen

Im Zuge der seit Anfang des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 durch Impfungen und Schnelltests fallen verstärkt Abfälle an, die sicher zu entsorgen sind. Damit verbundene Fragen, u.a. ob bei der Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung, z.B. Resten von vektorbasierten Impfstoffen, ggf. besondere Risiken zu berücksichtigen sind, gilt es zu klären. Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (⁠RKI⁠) unter Beteiligung von Mitarbeiter*innen des Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben und diese über den Abfalltechnik Ausschuss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den Bundesländern abgestimmt.

Insgesamt sieht die Empfehlung keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen aus Impf- und Testzentren vor: Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen bzw. gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (z.B. Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren. Die Details können den zum Download bereitgestellten Entsorgungsempfehlungen entnommen werden.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/covid-19-schnelltests-impfabfaelle-richtig

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